Pension nach 45 Dienstjahren! - Historie

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  • Pension nach 45 Dienstjahren!

    von ThammuZ, angelegt

    Das Rentenpaket ist im Bundestag beschlossen.

    Damit ist der Weg frei für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren Arbeit und höhere Mütterrenten. Nach Billigung des Bundesrates kann das Gesetz dann pünktlich am 1. Juli in Kraft treten. Langjährig Versicherte können auf die-ser Grundlage nach 45 Beitragsjahren mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

    Mit der abschlagsfreien Rente ab 63 werden die Menschen belohnt, die mit ihrer Lebensarbeitsleistung das Rentensystem stützen. Menschen die 45 Jahre gearbeitet haben, haben einen Anspruch auf Anerkennung ihrer Lebensleistung. Es werden diejenigen in den Blick genommen, die ihr Arbeitsleben bereits in jungen Jahren begonnen und über Jahrzehnte hinweg durch Beschäftigung, selbständige Tätigkeit und Pflege sowie Kindererziehung ihren Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Für diese Menschen wird die bereits bestehende Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ab 65 abschlagsfrei in Rente zu gehen, begrenzt und vorübergehend ausgeweitet.

    Die DSTG und der dbb fordern daher die systemgerechte Übertragung von diesen Verbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere der verbesserten Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten vor 1992 und der Verlängerung der Zurechnungszeit, in das Beamtenrecht! Alles andere wäre sachlich nicht zu begründen und schlicht ungerecht!

  • Pension nach 45 Dienstjahren!

    von ThammuZ, angelegt

    Das Rentenpaket ist im Bundestag beschlossen.

    Damit ist der Weg frei für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren Arbeit und höhere Mütterrenten. Nach Billigung des Bundesrates kann das Gesetz dann pünktlich am 1. Juli in Kraft treten. Langjährig Versicherte können auf die-ser Grundlage nach 45 Beitragsjahren mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

    Mit der abschlagsfreien Rente ab 63 werden die Menschen belohnt, die mit ihrer Lebensarbeitsleistung das Rentensystem stützen. Menschen die 45 Jahre gearbeitet haben, haben einen Anspruch auf Anerkennung ihrer Lebensleistung. Es werden diejenigen in den Blick genommen, die ihr Arbeitsleben bereits in jungen Jahren begonnen und über Jahrzehnte hinweg durch Beschäftigung, selbständige Tätigkeit und Pflege sowie Kindererziehung ihren Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Für diese Menschen wird die bereits bestehende Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ab 65 abschlagsfrei in Rente zu gehen, begrenzt und vorübergehend ausgeweitet.

    Die DSTG vbba und der dbb fordern daher die systemgerechte Übertragung von diesen Verbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere der verbesserten Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten vor 1992 und der Verlängerung der Zurechnungszeit, in das Beamtenrecht! Alles andere wäre sachlich nicht zu begründen und schlicht ungerecht!

  • Pension nach 45 Dienstjahren!

    von ThammuZ, angelegt

    Das Rentenpaket ist im Bundestag beschlossen.

    Damit ist der Weg frei für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren Arbeit und höhere Mütterrenten. Nach Billigung des Bundesrates kann das Gesetz dann pünktlich am 1. Juli in Kraft treten. Langjährig Versicherte können auf die-ser Grundlage nach 45 Beitragsjahren mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

    Mit der abschlagsfreien Rente ab 63 werden die Menschen belohnt, die mit ihrer Lebensarbeitsleistung das Rentensystem stützen. Menschen die 45 Jahre gearbeitet haben, haben einen Anspruch auf Anerkennung ihrer Lebensleistung. Es werden diejenigen in den Blick genommen, die ihr Arbeitsleben bereits in jungen Jahren begonnen und über Jahrzehnte hinweg durch Beschäftigung, selbständige Tätigkeit und Pflege sowie Kindererziehung ihren Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Für diese Menschen wird die bereits bestehende Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ab 65 abschlagsfrei in Rente zu gehen, begrenzt und vorübergehend ausgeweitet.

    Die vbba und der dbb fordern daher die systemgerechte Übertragung von diesen Verbesserungen Verbesse-rungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere der verbesserten Berücksichtigung Berücksich-tigung der Kindererziehungszeiten vor 1992 und der Verlängerung der Zurechnungszeit, in das Beamtenrecht! Alles andere wäre sachlich nicht zu begründen und schlicht ungerecht!

  • Pension nach 45 Dienstjahren!

    von ThammuZ, angelegt

    Das Rentenpaket ist im Bundestag beschlossen.

    Damit ist der Weg frei für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren Arbeit und höhere Mütterrenten. Nach Billigung des Bundesrates kann das Gesetz dann pünktlich am 1. Juli in Kraft treten. Langjährig Versicherte können auf die-ser Grundlage nach 45 Beitragsjahren mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

    Mit der abschlagsfreien Rente ab 63 werden die Menschen belohnt, die mit ihrer Lebensarbeitsleistung das Rentensystem stützen. Menschen die 45 Jahre gearbeitet haben, haben einen Anspruch auf Anerkennung ihrer Lebensleistung. Es werden diejenigen in den Blick genommen, die ihr Arbeitsleben bereits in jungen Jahren begonnen und über Jahrzehnte hinweg durch Beschäftigung, selbständige Tätigkeit und Pflege sowie Kindererziehung ihren Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Für diese Menschen wird die bereits bestehende Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ab 65 abschlagsfrei in Rente zu gehen, begrenzt und vorübergehend ausgeweitet.

    Die vbba und der dbb fordern daher die systemgerechte Übertragung von diesen Verbesse-rungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere der verbesserten Berücksich-tigung der Kindererziehungszeiten vor 1992 und der Verlängerung der Zurechnungszeit, in das Beamtenrecht! Alles andere wäre sachlich nicht zu begründen und schlicht ungerecht!